
Coronainfektion (vom 25.03.2021):
In unserer Kita wurde eine Erzieherin in der Sonnengruppe am 25.3.2021 positiv auf Corona getestet. Sie war zuletzt am 19.3.2021 in der Kita und dort im Kontakt mit den Kindern und Kollegen ihrer Gruppe. Wir gehen davon aus, dass sie sich erst danach im privaten Umfeld angesteckt hat. Sie war seit 20.3.2021 als Kontaktperson 1 in Quarantäne und wurde zunächst mehrfach negativ getestet. Nach Einschätzung des Gesundheitsamtes besteht für unsere Kita durch die zeitliche Abfolge keine weitere Veranlassung für die Kontaktnachverfolgung. Es bestehen keine Quarantäneauflagen. Die betroffenen Eltern wurden dennoch umgehend informiert und die Gruppe bis zur Nachricht durch das Gesundheitsamt geschlossen. Unser Infektionsschutzkonzept stellt sicher, dass es keine über die Gruppe hinausgehenden Kontakte zu der Erzieherin gab. Dies haben wir anhand von Dienstplanung und Anwesenheits- und Kontaktlisten in der Kita für den betreffenden Zeitraum überprüft. Der Kita-Betrieb in der Arche Noah kann uneingeschränkt fortgesetzt werden.
In unserer Kita wurde eine Erzieherin in der Sonnengruppe am 25.3.2021 positiv auf Corona getestet. Sie war zuletzt am 19.3.2021 in der Kita und dort im Kontakt mit den Kindern und Kollegen ihrer Gruppe. Wir gehen davon aus, dass sie sich erst danach im privaten Umfeld angesteckt hat. Sie war seit 20.3.2021 als Kontaktperson 1 in Quarantäne und wurde zunächst mehrfach negativ getestet. Nach Einschätzung des Gesundheitsamtes besteht für unsere Kita durch die zeitliche Abfolge keine weitere Veranlassung für die Kontaktnachverfolgung. Es bestehen keine Quarantäneauflagen. Die betroffenen Eltern wurden dennoch umgehend informiert und die Gruppe bis zur Nachricht durch das Gesundheitsamt geschlossen. Unser Infektionsschutzkonzept stellt sicher, dass es keine über die Gruppe hinausgehenden Kontakte zu der Erzieherin gab. Dies haben wir anhand von Dienstplanung und Anwesenheits- und Kontaktlisten in der Kita für den betreffenden Zeitraum überprüft. Der Kita-Betrieb in der Arche Noah kann uneingeschränkt fortgesetzt werden.
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
Stand: 16.02.2021
Ab dem 22. Februar findet auch in der Kita Arche Noah ein angepasster „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ nach den Vorgaben von Bund und Ländern statt.
Nach dem 21. Februar betreuen wir die Kinder "in konstanten, voneinander getrennten Gruppen ohne Personalwechsel zwischen den Gruppen". "Dadurch kann es zu Einschränkungen im Betreuungsangebot kommen, wenn die personellen oder räumlichen Bedingungen in der Kita es nicht anders zulassen". Alle Kinder erhalten ab dem 22. Februar Zugang zur Kita.
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen bedeutet in der Arche Noah:
Betreuung der Kinder in ihrer Stammgruppe ab dem 22.02.2021 (bis auf weiteres keine tandembezogene Betreuung mehrerer Gruppen). Damit sind max. 20 Kinder und ihre BezugserzieherInnen über den gesamten Tagesverlauf im Kontakt. Das gesamte Kita-Team setzt sich mit den Vorgaben und Richtlinien auseinander und verändert Dienst- und Angebotsplanungen entsprechend.
Ab dem 22. Februar findet auch in der Kita Arche Noah ein angepasster „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ nach den Vorgaben von Bund und Ländern statt.
Nach dem 21. Februar betreuen wir die Kinder "in konstanten, voneinander getrennten Gruppen ohne Personalwechsel zwischen den Gruppen". "Dadurch kann es zu Einschränkungen im Betreuungsangebot kommen, wenn die personellen oder räumlichen Bedingungen in der Kita es nicht anders zulassen". Alle Kinder erhalten ab dem 22. Februar Zugang zur Kita.
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen bedeutet in der Arche Noah:
Betreuung der Kinder in ihrer Stammgruppe ab dem 22.02.2021 (bis auf weiteres keine tandembezogene Betreuung mehrerer Gruppen). Damit sind max. 20 Kinder und ihre BezugserzieherInnen über den gesamten Tagesverlauf im Kontakt. Das gesamte Kita-Team setzt sich mit den Vorgaben und Richtlinien auseinander und verändert Dienst- und Angebotsplanungen entsprechend.
Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich gerne an uns oder richten Sie Ihre Frage an die Elternbeiräte Ihrer Gruppe. Wir kümmern uns schnellstmöglich um eine Antwort. Sie können uns außerhalb unserer Öffnungszeiten eine Nachricht auf unserem Kita-Anrufbeantworter hinterlassen oder uns eine Email schreiben. In besonders dringenden Fällen können Sie sich auch an Ihren Elternbeirat wenden, der die Kita-Leitung benachrichtigen kann.
- Email: kita.archenoah.kelkheim@ekhn.de
- Telefon: 06195 3991
Infos für Eltern aus der Kita Arche Noah
zuletzt geändert 26.03.2021
Lesen Sie hier einen Artikel von zdf heute: Wie die dritte Welle Kinder trifft
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-kinder-eltern-pims-100.html (Stand 26.03.2021)
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-kinder-eltern-pims-100.html (Stand 26.03.2021)
Hinweise zur Bescheinigung für Eltern („Kinderkrankengeld“)
Erläuterungen zur Bescheinigung finden Sie auf den Ministeriumsseiten:
www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/kinderbetreuung-bei-schul--und-kitaschliessungen/faq-kinderkrankentage-kinderkrankengeld
Verlangt Ihre Krankenkasse einen Nachweis, bestätigen wir Ihnen mit diesem Formular, wann Ihr Kind nicht in der Arche Noah betreut wurde. Sie können es als Ergänzung zu einem formellen Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung mit einreichen. Ggf. verlangt Ihr Arbeitgeber auch eine Kopie.
Virtueller Gruppen-Elternabend
ElternbeirätInnen und ErzieherInnen organisieren derzeit virtuelle Gruppen-Elternabende. Eltern erhalten Gelegenheit sich auszutauschen, kennenzulernen und wiederzusehen, was während der Pandemie so lange schon nicht mehr möglich war. Besonders neue Familien/Eltern bekommen damit die Möglichkeit, in der Elterngruppe Kontakte knüpfen zu können.
Kontakt zu den Kindern zu Hause
Die Kita-Arche-Noah-Kinder zu Hause freuen sich sehr über die regelmäßige Kita-Post in ihrem Briefkasten. In nächster Zeit bieten die Gruppen zudem persönlichen Kontakt und Austausch zur den Erziehern und der Kita an, z.B. durch Telefonate, Briefe oder auch ein Online-Treffen. Unser Kita-Team nimmt diese Anregung gerne auf und entwickelt hier weitere Angebote.
Erläuterungen zur Bescheinigung finden Sie auf den Ministeriumsseiten:
www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/kinderbetreuung-bei-schul--und-kitaschliessungen/faq-kinderkrankentage-kinderkrankengeld
Verlangt Ihre Krankenkasse einen Nachweis, bestätigen wir Ihnen mit diesem Formular, wann Ihr Kind nicht in der Arche Noah betreut wurde. Sie können es als Ergänzung zu einem formellen Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung mit einreichen. Ggf. verlangt Ihr Arbeitgeber auch eine Kopie.
Virtueller Gruppen-Elternabend
ElternbeirätInnen und ErzieherInnen organisieren derzeit virtuelle Gruppen-Elternabende. Eltern erhalten Gelegenheit sich auszutauschen, kennenzulernen und wiederzusehen, was während der Pandemie so lange schon nicht mehr möglich war. Besonders neue Familien/Eltern bekommen damit die Möglichkeit, in der Elterngruppe Kontakte knüpfen zu können.
Kontakt zu den Kindern zu Hause
Die Kita-Arche-Noah-Kinder zu Hause freuen sich sehr über die regelmäßige Kita-Post in ihrem Briefkasten. In nächster Zeit bieten die Gruppen zudem persönlichen Kontakt und Austausch zur den Erziehern und der Kita an, z.B. durch Telefonate, Briefe oder auch ein Online-Treffen. Unser Kita-Team nimmt diese Anregung gerne auf und entwickelt hier weitere Angebote.
Erstattung von Kita-Beiträgen während des Lockdowns
Stand: 26.03.2021
Eltern in unserer Kita haben in Zeiten des Lockdowns vom 01.01.-21.02.2021 ihr Kind überwiegend zu Hause betreut und damit freiwillig auf Kinderbetreuung in der Pandemie verzichtet. In dieser Zeit berechneten sich die Kosten für die tägliche Inanspruchnahme. Ab dem 22.02.2021 fallen die vertraglich vereinbarten Kosten unabhängig von der Inanspruchnahme wieder an.
So erfolgt nun eine zusammengefasste Abrechnung von Elternbeitrag und Verpflegungsgeld:
Eltern in unserer Kita haben in Zeiten des Lockdowns vom 01.01.-21.02.2021 ihr Kind überwiegend zu Hause betreut und damit freiwillig auf Kinderbetreuung in der Pandemie verzichtet. In dieser Zeit berechneten sich die Kosten für die tägliche Inanspruchnahme. Ab dem 22.02.2021 fallen die vertraglich vereinbarten Kosten unabhängig von der Inanspruchnahme wieder an.
So erfolgt nun eine zusammengefasste Abrechnung von Elternbeitrag und Verpflegungsgeld:
- Anfang Januar 2021 wurden Monatsbeitrag und Verpflegungsgeld bezahlt (Bankeinzug). Eltern zahlten somit mehr als sie insgesamt tatsächlich beansprucht hatten, zumal die zusätzliche Schließzeitwoche bis 10.01. kostenfrei bleibt.
- Im Monat Februar 2021 wurden kein Monatsbeitrag+Verpflegungsgeld erhoben. Trotz der Inanspruchnahme und des Lockdownendes 21.02. hatten die meisten Eltern mit dem Januarbeitrag noch zu viel gezahlt.
- Im März 2021 zog die EKHN bei allen Kitas wieder den vollständigen Monatsbeitrag+Verpflegungsgeld ein, ohne dass bis dahin eine Abrechnung des Lockdowns 01.01.-21.02. berücksichtigt wurde.
- Die Kita Arche Noah hat sich daher dazu entschlossen, Anfang April 2021 den Einzug von Monatsbeitrag und Verpflegungsgeld für April zunächst auszusetzen und allen Eltern erst einmal eine Übersicht ihrer tatsächlichen Kosten zu geben (Guthaben und Kosten). Mitte April 2021 wird dann ein Bankeinzug der Kosten aus der Lockdownzeit inkl. der regulären Beiträge für April 2021 erfolgen.
- Gerda hat einen Ganztagsplatz bis 17Uhr in der Hummelgruppe (112€ + 92€ Essen). Sie kehrte am 15. Januar erstmals wieder im die Kita zurück. Bis dahin haben ihre Eltern sie zu Hause betreut. Gerda kam nur an 3 Tagen pro Woche und wurde immer um 14.30Uhr abgeholt. Einmal wurde sie vor dem Mittagessen um 12Uhr abgeholt.
- Die Kosten für Gerdas Betreuung bis 21.02. berechnen sich nach der tatsächlichen Anzahl Tage bis 14:30Uhr (15Uhr-Modul mit Essen, 2,80+4,60€ pro Tag) bzw. bis 12Uhr (12:30Uhr-Modul ohne Essen). = 12 Tage a 2,80€+4,60€ und 1Tag a 0,13€ = rund 89,00€. Vom 22.02.-28.02. (Monatsende) fallen Kosten für den Ganztagsplatz an, d.h. 1/4 des Monatsbeitrags und 1/4 des Essensgeldes. Dies unabhängig davon, dass Gerda weiterhin an nur an 3 Tagen in der Kita war = 28€ + 23€ = 51€. Gesamtkosten Jan./Feb. = 89€+51€ = 140€.
- Gerdas Eltern bezahlten im Januar reguläre Beträge = 112€ + 92€ = 204€, im Februar nichts = 0€. Sie haben bis dahin = 64€ Zuviel bezahlt.
- Der Monat März wurde regulär abgerechnet und bezahlt. Die LockdownAbrechnung war zu diesem Zeitpunkt leider noch nicht möglich.
- Im April zahlen Gerda‘s Eltern nun 140€ statt 204€, denn darin sind zu viel gezahlte Beiträge aus dem Lockdown eingerechnet und somit erstattet.
- Simon hat einen Ganztagsplatz bis 15Uhr in der Delfingruppe (56€ + 92€ Essen). Er hat durchgängig die Kita besucht, da seine Eltern nicht auf das Betreuungsangebot verzichten konnten. Simon kam an 5 Tagen pro Woche und wurde immer um 14.30Uhr abgeholt. Einmal wurde er um 15:30Uhr abgeholt.
- Die Kosten für Simons Betreuung bis 21.02. berechnen sich nach der tatsächlichen Anzahl Tage bis 14:30Uhr (15Uhr-Modul mit Essen, 2,80+4,60€ pro Tag) bzw. bis 17Uhr (17Uhr-Modul mit Essen, 5,60+4,60). = 29 Tage a 2,80€+4,60€ und 1Tag a 10,20€ = rund 225,00€. Vom 22.02.-28.02. (Monatsende) fallen Kosten für den Ganztagsplatz an, d.h. 1/4 des Monatsbeitrags und 1/4 des Essensgeldes. Dies unabhängig davon, dass Gerda weiterhin an nur an 3 Tagen in der Kita war = 14€ + 23€ = 37€. Gesamtkosten Jan./Feb. = 225€+37€ = 262€.
- Simons Eltern bezahlten im Januar reguläre Beträge = 56€ + 92€ = 148€, im Februar nichts = 0€. Sie haben bis dahin = 114€ Zuwenig bezahlt.
- Der Monat März wurde regulär abgerechnet und bezahlt. Die LockdownAbrechnung war zu diesem Zeitpunkt leider noch nicht möglich.
- Im April zahlen Simon‘s Eltern nun 262€ statt nur 148€, denn darin sind zu noch zu zahlenden Beiträge aus dem Lockdown nachberechnet.
Informationen zur Einreise bzw. Rückkehr aus Risikogebieten (09.01.21)

hmsi_informationen_einreise_testungen_corona_ab090121.pdf | |
File Size: | 239 kb |
File Type: |
Weitere Informationen, auch in anderen Sprachen finden Sie auf den Seiten des Hessischen Sozialministeriums: soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/themenbereich-quarantaene/quarantaene-bestimmungen-und-coronatests-fuer-einreisende/fremdsprachliche-informationen-fuer-einreisende-aus-risikogebieten (Stand 18.01.2021)
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration informiert...
Pressemitteilung zu den Beschlüssen vom 12.02.2021: www.hessen.de/presse/pressemitteilung/kabinetts-beschluesse-der-landesregierung-0
Elternbrief aus dem Sozialministerium vom 08.01.2021: soziales.hessen.de/sites/default/files/media/20210108_elternbrief_min.pdf
Infektionsschutzregeln unserer Kita während der Coronapandemie
- Bitte tragen Sie immer einen Mund-Nasen-Schutz (Maske), sobald Sie das Kita-Gelände betreten.
- Halten Sie zu allen Personen den vorgeschriebenen Mindestabstand (1,5 bis 2m) ein - besonders auch zu anderen Kindern und Eltern in der Kita.
- Im Gebäude verzichten wir auf Bewegungsangebote und Singen aufgrund der erhöhten Aerosolbelastung bei diesen Aktivitäten.
- Wir sind mit Ihren Kindern so oft wie möglich draußen und sorgen in den Räumen bewusst für einen intensiven Luftaustausch. Bitte ziehen Sie ihr Kind ausreichend warm an. Am Praktikabelsten bei aktuellen Wetterlage ist der Zwiebellook. Das häufige Lüften sorgt leider auch für kältere Temperaturen in den Räumen.
- Wir führen Anwesenheits- und Kontaktlisten über den gesamten Tagesverlauf zu allen Personen, die sich in der Kita aufhalten. Darüber hinaus betreuen wir die Kinder in einer festen Tandemzuordnung (bestehend aus zwei, max. drei Kita-Gruppen) mit fest zugeordnetem Personal die sich im Tagesverlauf nicht durchmischen. So halten wir die Kontaktzahl und damit das Infektionsrisiko begrenzt. Diese Regel gilt auch für unsere Flure, die Bäder und den Essenbereich im Kinder-Bistro.
- Eltern und Besucher betreten unser Kitagebäude mit seinen engen Fluren nur in Absprache und in begrenzter Anzahl. Wir verzichten weitestgehend auf Zusammenkünfte, Elternabende, Großteamsitzungen usw.
- Teilen Sie uns mit, sollten in Ihrer Familie oder bei Ihrem Kind Coronasymptome (Fieber, Husten, usw.) auftreten. Ihr Kind muss bis zum Abklingen der Symptome zu Hause bleiben bzw. kann nur mit Bescheinigung des Arztes in die Kita zurückkehren. Lassen Sie uns auch wissen, sollte bei Ihnen oder Ihrem Kind ein Coronatest veranlasst worden sein. Informieren Sie uns auch über Quarantäneauflagen oder Betretungsverbote durch das Gesundheitsamt.
- Kinder mit akut auftretenden Krankheitszeichen betreuen wir in unseren Quarantänebereichen separat bis zur Abholung durch die Eltern. Nach Gesundung sollte Ihr Kind mindestens 48 Stunden symptomfrei sein, bevor es wieder zur Kita kommt
Umgang mit Quarantäne und Betretungsverbot für Kitas
- Eine Betreuung des Kindes in der Kita ist ausgeschlossen, wenn das Kind eindeutig krank ist, d.h. Krankheitssymptome aufweist, z.B. Fieber, Husten, Atemprobleme, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Bauschmerzen, Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall. Eltern beobachten zunächst den weiteren Krankheitsverlauf und holen bei Bedarf ärztlichen Rat ein.
- Weisen Familienangehörige des Kindes (Angehörige des gleichen Hausstandes) Krankheitssymptome auf, bitten wir ebenfalls darum, das Kind zunächst zu Hause zu behalten, bis sich der weitere Krankheitsverlauf in der Familie einschätzen lässt.
- Kinder bzw. Personen, die in Kontakt zu infizierten Personen stehen oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind, dürfen ebenfalls die Kita nicht betreten. Wenden Sie sich bei Fragen an das Gesundheitsamt und sprechen Sie uns an.
- Ein Kind, in dessen Hausstand bei einer Person eine Infektion mit SARS-CoV-2 auf Grundlage eines PCR- oder POC-Tests nachgewiesen worden ist, muss sich ebenfalls in Quarantäne begeben und darf daher auch die Kita nicht betreten (sofern es nicht in den drei Monaten davor eine Infektion mit SARS-CoV-2 hatte).
- Kein Betretungsverbot besteht dagegen mehr für Kinder, die in einem Hausstand mit einer Person leben, für die das Gesundheitsamt aufgrund des Kontaktes mit einer infizierten Person eine Quarantäne angeordnet hat.
- Unverändert gilt, dass Kinder, in deren Hausstand jemand COVID-19-Symptome hat, die Einrichtung nicht betreten dürfen.
Ihre Fragen - unsere Antworten:
Was machen Eltern bei Verdacht auf Corona o.ä. bei ihrem Kind oder einer anderen Person ihrer Familie?
Ist ein Kind krank und wird auf ärztlichen Rat hin ein Coronatest durchgeführt, oder auch bei einem anderen Mitglied Ihrer Familie, denken Sie bitte daran zusätzlich zu Ihren Gesprächen mit Arzt und Gesundheitsamt bitte auch die Kita Arche Noah zu informieren. Wir behandeln Ihre Angaben natürlich vertraulich, nennen Ihren Namen selbstverständlich nicht, sondern möchten frühzeitig Betroffene Eltern informieren. Auch wenn Ihnen noch nicht das Testergebnis vorliegt, können wir bereits zurückverfolgen, wer betroffene Kontaktpersonen gewesen sein könnten, je nachdem wann Sie zuletzt in der Kita waren. Halten Sie uns bitte auch auf dem Laufenden. Geben Sie uns Entwarnung, sollte das Testergebnis glücklicherweise negativ sein. Lassen Sie uns wissen, wie wir Sie unterstützen können. Sie erreichen uns Mo-Fr zwischen 7 und 17Uhr telefonisch (06195 3991) und können uns jederzeit eine Email schreiben (kita.archenoah.kelkheim@ekhn.de). (25.03.2021)
Muss der Betreuungsbedarf bzw. die Notwendigkeit von Eltern nachgewiesen werden, wenn sie ihr Kind in die Kita bringen?
Nein, da wie derzeit keine Kita-Schließung mit Betretungsverbot wie im März 2020 haben, ist dies nicht notwendig. Eltern entscheiden selbst unter Abwägung des individuellen Infektionsrisikos in unserer Betreuungseinrichtung und der dringenden Notwendigkeit zur Betreuung ihres Kindes und stimmen sich mit uns ab. Ein Nachweis wird nicht benötigt. Ausnahme: nach längerer Fehlzeit, z.B. Urlaub bestätigen Eltern der Kita gegenüber, dass sie sich nicht in einem Risikogebiet aufgehalten haben bzw. allen dies betreffenden behördlichen Auflagen nachgekommen sind. (10.01.2021)
Wie werden Eltern bei einem Coronafall bzw. im Verdachtsfall informiert?
Sobald wir Kenntnis erhalten zu einem Verdacht einer Erkrankung an COVID-19 oder zu einer nachgewiesenen COVID-19-Infektion bei einem Kind oder Mitarbeitenden unserer Arche Noah, melden wir dies unverzüglich dem Gesundheitsamt und dem Jugendamt. Dies schreibt das Infektionsschutzgesetz vor. In diesem Zuge erfolgt auch der Aushang in unserem Schaukasten. Um Eltern und weitere Betroffene rechtzeitig zu warnen, benachrichtigen wir gleichzeitig diejenigen Eltern der Kita über eine Email, die möglicherweise in Kontakt mit dem/der Erkrankten standen.. Selbstverständlich geben wir dabei keinerlei vertraulichen personenbezogenen Informationen zum Infektionsgeschehen weiter, die Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen würden. Eltern werden Gruppe und Zeitpunkt genannt und die weitere Kommunikation mit dem Gesundheitsamt im Rahmen der Kontaktnachverfolgung abgestimmt. (25.03.2021)
Wie sieht die weitere Planung von Schließzeiten in der Arche Noah aus?
Die bisher geplanten Schließtage der Kita bleiben nach momentaner Einschätzung bestehen. Natürlich kann es vorbehaltlich der weiteren Pandemientwicklung zur Einrichtung von Notgruppen während einer Kita-Schließung kommen, wie bereits im Frühjahr 2020. Hier richten wir uns nach den Empfehlungen und Vorgaben der Behörden und Ämter. Sie erhalten schnellstmögliche Informationen. Neu geregelt wurde für das Jahr 2021, dass die Arche Noah am Rosenmontag (15.2.21) sowie am Gründonnerstag, vor Ostern (1.4.21), nicht geschlossen ist, sondern zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet hat. (02.02.2021)
Was machen Eltern bei Verdacht auf Corona o.ä. bei ihrem Kind oder einer anderen Person ihrer Familie?
Ist ein Kind krank und wird auf ärztlichen Rat hin ein Coronatest durchgeführt, oder auch bei einem anderen Mitglied Ihrer Familie, denken Sie bitte daran zusätzlich zu Ihren Gesprächen mit Arzt und Gesundheitsamt bitte auch die Kita Arche Noah zu informieren. Wir behandeln Ihre Angaben natürlich vertraulich, nennen Ihren Namen selbstverständlich nicht, sondern möchten frühzeitig Betroffene Eltern informieren. Auch wenn Ihnen noch nicht das Testergebnis vorliegt, können wir bereits zurückverfolgen, wer betroffene Kontaktpersonen gewesen sein könnten, je nachdem wann Sie zuletzt in der Kita waren. Halten Sie uns bitte auch auf dem Laufenden. Geben Sie uns Entwarnung, sollte das Testergebnis glücklicherweise negativ sein. Lassen Sie uns wissen, wie wir Sie unterstützen können. Sie erreichen uns Mo-Fr zwischen 7 und 17Uhr telefonisch (06195 3991) und können uns jederzeit eine Email schreiben (kita.archenoah.kelkheim@ekhn.de). (25.03.2021)
Muss der Betreuungsbedarf bzw. die Notwendigkeit von Eltern nachgewiesen werden, wenn sie ihr Kind in die Kita bringen?
Nein, da wie derzeit keine Kita-Schließung mit Betretungsverbot wie im März 2020 haben, ist dies nicht notwendig. Eltern entscheiden selbst unter Abwägung des individuellen Infektionsrisikos in unserer Betreuungseinrichtung und der dringenden Notwendigkeit zur Betreuung ihres Kindes und stimmen sich mit uns ab. Ein Nachweis wird nicht benötigt. Ausnahme: nach längerer Fehlzeit, z.B. Urlaub bestätigen Eltern der Kita gegenüber, dass sie sich nicht in einem Risikogebiet aufgehalten haben bzw. allen dies betreffenden behördlichen Auflagen nachgekommen sind. (10.01.2021)
Wie werden Eltern bei einem Coronafall bzw. im Verdachtsfall informiert?
Sobald wir Kenntnis erhalten zu einem Verdacht einer Erkrankung an COVID-19 oder zu einer nachgewiesenen COVID-19-Infektion bei einem Kind oder Mitarbeitenden unserer Arche Noah, melden wir dies unverzüglich dem Gesundheitsamt und dem Jugendamt. Dies schreibt das Infektionsschutzgesetz vor. In diesem Zuge erfolgt auch der Aushang in unserem Schaukasten. Um Eltern und weitere Betroffene rechtzeitig zu warnen, benachrichtigen wir gleichzeitig diejenigen Eltern der Kita über eine Email, die möglicherweise in Kontakt mit dem/der Erkrankten standen.. Selbstverständlich geben wir dabei keinerlei vertraulichen personenbezogenen Informationen zum Infektionsgeschehen weiter, die Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen würden. Eltern werden Gruppe und Zeitpunkt genannt und die weitere Kommunikation mit dem Gesundheitsamt im Rahmen der Kontaktnachverfolgung abgestimmt. (25.03.2021)
Wie sieht die weitere Planung von Schließzeiten in der Arche Noah aus?
Die bisher geplanten Schließtage der Kita bleiben nach momentaner Einschätzung bestehen. Natürlich kann es vorbehaltlich der weiteren Pandemientwicklung zur Einrichtung von Notgruppen während einer Kita-Schließung kommen, wie bereits im Frühjahr 2020. Hier richten wir uns nach den Empfehlungen und Vorgaben der Behörden und Ämter. Sie erhalten schnellstmögliche Informationen. Neu geregelt wurde für das Jahr 2021, dass die Arche Noah am Rosenmontag (15.2.21) sowie am Gründonnerstag, vor Ostern (1.4.21), nicht geschlossen ist, sondern zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet hat. (02.02.2021)
Ablauf-Schema für den Fall einer Coronainfektion in unserer Kita

ablaufschema_coronafall_idkita_feltern.pdf | |
File Size: | 894 kb |
File Type: |

hsmi_corona_flyer_positivertest_quarantaene.pdf | |
File Size: | 64 kb |
File Type: |
Wichtige Telefonnummern für Beratungs- und Unterstützungs-Angebote
Verdacht auf eine Corona-Infektion: 116 117 (Ärztlicher Bereitschaftsdienst)
- Wenden Sie sich an Ihren Kinderarzt bzw. Hausarzt
- (außerhalb der Sprechzeiten) ärztliche Bereitschaftsdienst. 116 117
- Gesundheitsamt des Main-Taunus-Kreises: 06192 115
- Bürgertelefon des Gesundheitsministeriums: 030 34 64 65 100
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22
- Hotline Hessen: 0800 555 4 666
- Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche: 116 111
- Elterntelefon: 0800 111 0550
- Pflegetelefon: 030 2017 9131
- Hilfetelefon "Schwangere in Not": 0800 404 0020
- Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen": 0800 011 6016
- Wildwasser Wiesbaden eV: 0611 - 80 86 19
Nützliche Links
- Informationen der Stadt Kelkheim >> www.kelkheim.de
- Informationen aus dem Main-Taunus-Kreis >> www.mtk.org/Coronavirus-8588.htm
- Informationen des Landes Hessen >> soziales.hessen.de/kita-regelbetrieb-seit-dem-6-juli und >> www.hessen.de/fuer-buerger/aktuelle-informationen-zu-corona-hessen
Verdienstausfall für Beschäftigte aufgrund von Kinderbetreuung
Auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie des Hessischen Sozialministeriums (HMSI) werden Hilfen für erwerbstätige Personen beschrieben, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können und dadurch einen Verdienstausfall erleiden. (10.01.2021)
Diese Informationen finden Sie unter:
Diese Informationen finden Sie unter:
Kinder und Familien in Notsituationen
Stand: 27.05.2020: Die Betreuung steht weiterhin denjenigen Familien zur Verfügung, bei denen das Jugendamt zum Wohle des Kindes über die Aufnahme in der Notbetreuung entschieden hat. Zudem kann eine sog. Härtefallregelung in Anspruch genommen werden. Sie richtet sich an Familien, die unter dem Wegfall der Betreuung im Alltag besonders belastet sind. Ansprechpartner hierfür ist der Allgemeinen Soziale Dienst des Jugendamtes.
Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig macht auf die Initiatvie #keinkindalleinelassen aufmerksam:
Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig macht auf die Initiatvie #keinkindalleinelassen aufmerksam:
- Was Sie als Erwachsene tun können, wenn Sie sich Sorgen um ein Kind und seine Familie machen!
- Wohin sich Kinder wenden können, wenn sie Sorgen, Probleme oder Angst haben.
Corona- Soforthilfe (30.03.2020)
Anträge auf Corona-Soforthilfe können beim Regierungspräsidium in Kassel gestellt werden. Die Richtlinie, den Antrag und einen Frage-Antwort-Katalog finden Sie hier: https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe.